Energieverbrauchsausweis
Ein Verbrauchsausweis darf alternativ zum Bedarfsausweis gewählt werden, wenn der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde. Auch für ältere Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten sind Verbrauchsausweise zugelassen.
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Dafür müssen vollständige Verbrauchsabrechnungen des Energieverbrauchs in 36 aufeinanderfolgenden Monaten
vorliegen.
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Die Verbrauchswerte für Heizung (und Warmwasser) werden zusammen mit den monatlichen Klimadaten des Standortes über den
entsprechenden Zeitraum verarbeitet.
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Die Daten sind stark abhängig vom Nutzerverhalten. Bauphysikalische Eigenschaften und Anlageneffizienz werden nicht
explizit ermittelt und spiegeln sich nur indirekt im Verbrauch wider.
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Daher ist die Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden weniger aussagekräftig als beim Bedarfsausweis.